Der Bund muss schnell die Grundlage für die Länder und Kommunen schaffen

§ 250 des Baugesetzbuches (BauGB) ermöglicht es den Landesregierungen, Verordnungen zu erlassen, sodass die Kommunen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen einschränken oder untersagen können. § 250 BauGB tritt am 31. Dezember 2025 außer Kraft. Damit wären alle bestehenden Umwandlungsverbote in Deutschland aufgehoben.

Besonders in den großen Städten sind Mieterinnen und Mieter darauf angewiesen, vor Verdrängung geschützt zu werden. Die genauen Bestimmungen, etwa ab welcher Anzahl von Wohnungen in einem Haus das Umwandlungsverbot gilt, können dabei je nach Bundesland unterschiedlich sein. Dementsprechend variieren die Umwandlungsverordnungen in den Ländern und Kommunen.

Beispiele für die Notwendigkeit:

  • Berlin: Seit dem 7. Oktober 2021 gilt stadtweit eine Verordnung, die die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen genehmigungspflichtig macht. 
  • Hamburg: Hier besteht seit dem 13. November 2021 eine stadtweite Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. 
  • Bayern: Die Bayerische Staatsregierung hat am 25. April 2023 eine Verordnung beschlossen, die am 1. Juni 2023 in Kraft trat. Sie legt fest, dass in 50 Städten und Gemeinden die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebäuden mit mindestens 11 Wohnungen genehmigungspflichtig ist. 
  • Niedersachsen: In Städten wie Braunschweig wurde eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Bestandsgebäuden mit mehr als fünf Wohnungen eingeführt. 

Eine neue Bundesregierung muss sich dem Thema annehmen!

Wir fordern die Verhandlungsteams der Union aus CDU und CSU sowie der SPD dazu auf, die Verlängerung des § 250 BauGB in die Vorhabenliste des Koalitionsvertrags aufzunehmen.

Hinter dieser Forderung stehen viele Landesregierungen und Kommunalverwaltungen aus ganz Deutschland – überparteilich und aus allen Regionen. Hunderttausende Mieterinnen und Mieter benötigen Schutz vor Verdrängung.