§ 250 des Baugesetzbuchs (BauGB) ermöglicht es den Landesregierungen, Verordnungen zu erlassen, damit Kommunen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen einschränken oder untersagen können. Mit dem „Bau-Turbo“ wurde nun auch § 250 verlängert, der zuvor Ende 2025 auslaufen sollte. Ohne die Verlängerung wären alle Umwandlungsverbote in deutschen Städten außer Kraft getreten.

Zahlreiche Bundesländer haben jedoch noch keine Verordnung gemäß § 250 BauGB erlassen – darunter Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Wir fordern die Landesregierungen und -parlamente auf, dies zu ändern!

Beispiele für die Notwendigkeit:

In Großstädten sind Mieter*innen besonders auf Schutz vor Verdrängung angewiesen. Die konkreten Regelungen – etwa ab welcher Wohnungsanzahl ein Umwandlungsverbot greift – unterscheiden sich je nach Bundesland. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Umwandlungsverordnungen in Ländern und Kommunen.

  • Berlin: Seit dem 7. Oktober 2021 gilt stadtweit eine Verordnung, die die Umwandlung in Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen genehmigungspflichtig macht.
  • Hamburg: Hier besteht seit dem 13. November 2021 eine stadtweite Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
  • Bayern: Seit dem 1. Juni 2023 gilt in 50 Städten und Gemeinden eine Genehmigungspflicht ab 11 Wohnungen pro Gebäude.
  • Niedersachsen: In Städten wie Braunschweig besteht eine Genehmigungspflicht ab sechs Wohnungen.

Wir bauen gemeinsam weiter Druck auf!

Die Große Koalition hat unsere Forderung zur Verlängerung von § 250 BauGB in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Am 15. Oktober 2025 wurde die Regelung um fünf Jahre verlängert.

Doch unser Ziel bleibt die vollständige Entfristung!

Zudem braucht es eine gesetzlich verankerte Evaluation, denn viele Häuser wurden bereits umgewandelt – und die Bundesregierung hat bislang keine weiteren Schritte zur Reform angekündigt.