Das kommunale Vorkaufsrecht muss endlich repariert werden!
Schon seit 2021 ist die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts für gemeinwohlorientierte Dritte in sozialen Erhaltungsgebieten durch ein Gerichtsurteil stark eingeschränkt. Um es in wieder zum gedachten Zweck – als Instrument des Schutzes von Mieter*innen vor Verdrängung – ausüben zu können, ist eine Änderung des Baugesetzbuches nötig. Wir haben ausgearbeitet, was zu tun ist.
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