Eigenbedarf gestoppt: Gericht kippt Kündigung für Kunstsammlung
Eine Vermieterin wollte ihrem Mieter kündigen, damit ihr Ehemann in eine große Wohnung einziehen kann. Die 6,5-Zimmer-Wohnung mit über 200 m² sollte jedoch nicht in erster Linie zum Wohnen genutzt werden, sondern als Atelier, Archiv, Materiallager und Präsentationsraum für eine Kunstsammlung dienen. Begründet wurde die Kündigung mit Eigenbedarf.
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