Bundesweites Bündnisprojekt für mehr Mieterschutz

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Eigenbedarf gestoppt: Gericht kippt Kündigung für Kunstsammlung

Eine Vermieterin wollte ihrem Mieter kündigen, damit ihr Ehemann in eine große Wohnung einziehen kann. Die 6,5-Zimmer-Wohnung mit über 200 m² sollte jedoch nicht in erster Linie zum Wohnen genutzt werden, sondern als Atelier, Archiv, Materiallager und Präsentationsraum für eine Kunstsammlung dienen. Begründet wurde die Kündigung mit Eigenbedarf.

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BGH stärkt Mieter:innen: Auch berechtigter Eigenbedarf führt nicht automatisch zum Wohnungsverlust

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht automatisch wirksam ist – selbst dann nicht, wenn der Eigenbedarf tatsächlich besteht und zugunsten der Tochter eines Eigentümers geltend gemacht wird. In dem entschiedenen Fall scheiterte die Kündigung an der gesetzlichen Kündigungssperrfrist nach der Umwandlung in Wohnungseigentum.

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