Eine Eigenbedarfskündigung – oder schon die mögliche Betroffenheit – löst bei vielen Mieter:innen große Verunsicherung aus. Ängste vor einem Gerichtsverfahren, vor unkalkulierbaren Risiken und vor dem Verlust der eigenen Wohnung kommen auf. Eine wichtige Rolle spielen dabei fehlende Zugänge zu verständlicher rechtlicher Information und daraus entstehende pessimistische Erwartungen an die eigenen Erfolgsaussichten. Doch tatsächlich stehen Mieter:innen oft nicht auf verlorenem Posten. Eine neue Auswertung des Berliner Mietervereins zeichnet nun ein deutlich anderes Bild. Die Auswertung von über 550 Fällen aus Berlin zeigt klar: Wer sich gegen Eigenbedarf wehrt, gewinnt deutlich häufiger, als er verliert.
Das ist ermutigend für unser Bündnisprojekt „Wohnungsnot stoppen!“, denn es widerlegt den verbreiteten Mythos, Mieter:innen seien gegen Eigenbedarfskündigungen weitgehend chancenlos. Im Gegenteil: Betroffene haben allen Grund, sich zu wehren. Und zugleich weist die Studie auf bestehende Schutzlücken hin und unterstreicht die Notwendigkeit gemeinsamer politischer Arbeit.
Gegenwehr wirkt – die Zahlen sprechen eine klare Sprache
Besonders bemerkenswert ist der Blick auf die Gerichtsverfahren. In den ausgewerteten Fällen mit Räumungsklage endeten nur 13 % der Verfahren mit einem vollständigen Verlust für die Mieter:innen. Demgegenüber stehen 24 % gewonnene Verfahren. In weiteren 62 % kam es zu gerichtlichen Vergleichen – häufig verbunden mit Zeitgewinn, längeren Räumungsfristen oder finanziellen Ausgleichszahlungen.
Diese Verteilung ist alles andere als selbstverständlich. Sie zeigt: Das Kräfteverhältnis vor Gericht ist deutlich weniger einseitig, als es viele Betroffene erwarten. Die Verteidigung gegen Eigenbedarfskündigungen ist kein aussichtsloser Kampf, sondern kann ganz konkret die Lebenssituation verbessern oder Wohnungsverlust verhindern.
Eigenbedarf ist oft konfliktgeladen – und nicht selten zweifelhaft

Die Studie macht außerdem deutlich, dass Eigenbedarfskündigungen häufig nicht „aus dem Nichts“ erfolgen. In etwa der Hälfte der untersuchten Fälle gab es in den Jahren zuvor bereits mietrechtliche Auseinandersetzungen – etwa über Miethöhe, Mängel oder Nebenkosten. Besonders auffällig:
In mindestens 13 % der Fälle ging der Kündigung ein Eigentümerwechsel voraus. Der Erwerb bewohnter Wohnungen erweist sich damit erneut als struktureller Risikofaktor für Mieter:innen.
Hinzu kommt ein weiterer brisanter Befund: In mindestens jedem zehnten Fall wird ein konkreter Verdacht auf vorgetäuschten Eigenbedarf dokumentiert. Besonders häufig wird Eigenbedarf zur sogenannten Selbstnutzung geltend gemacht – ein Kündigungsgrund, der juristisch nur schwer überprüfbar ist. Die Studie liefert damit starke Argumente für eine politische Nachschärfung der gesetzlichen Regelungen.
Berlin als Hotspot der Eigenbedarfsklagen

Auch der Blick auf die Größenordnung ist ernüchternd. Für das Jahr 2024 schätzt der Berliner Mieterverein die Zahl eigenbedarfsbedingter Räumungsklagen allein in Berlin auf rund 3.000 Fälle. Bundesweit sind es über 13.000. Berlin ist damit ein Schwerpunkt dieser Entwicklung – mit besonders hohen Fallzahlen in Bezirken wie Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Pankow.
Gleichzeitig weist die Studie ausdrücklich auf eine hohe Dunkelziffer hin: Viele Mieter:innen ziehen aus, ohne sich beraten zu lassen oder eine Klage abzuwarten – häufig gegen geringe Abfindungen, die die tatsächlichen Folgekosten des Umzugs nicht annähernd decken.
Was diese Studie für unser Bündnis bedeutet
Für „Wohnungsnot stoppen!“ ist diese Auswertung mehr als eine Bestandsaufnahme. Sie belegt, dass Wohnungsnot nicht nur durch fehlenden Neubau entsteht, sondern auch durch rechtliche Strukturen, die Verdrängung begünstigen – und durch fehlende Unterstützung für Betroffene.
Die zentrale Lehre lautet: Isolation schwächt, Organisation stärkt. Wer frühzeitig Beratung erhält, seine Rechte kennt und sich nicht allein durch das Verfahren bewegt, verbessert seine Chancen erheblich. Genau hier setzt die Arbeit von Mietervereinen, Initiativen und Bündnissen an.
Wir veröffentlichen die Studie daher bewusst auch auf unserer Website: als Referenz, als Argumentationsgrundlage und als Ermutigung für alle, die von Eigenbedarf betroffen sind. Denn Wohnungsverlust ist kein Naturgesetz – und Gegenwehr wirkt.