Bundesweites Bündnisprojekt für mehr Mieterschutz

Peko 34

Das Haus befand sich bis 2022 in der Förderung durch öffentliche Mittel (ModInstRL 95 – soziale Stadterneuerung). Bis dahin befanden sich die Wohnungen durch Belegungsbindung (WBS) und gekappter Mietobergrenzen in einer sozialverträglichen Regulierung.

Seit dem Auslaufen der Förderung stellen wir als Hausgemeinschaft fest, dass vermieterseitig vermehrt Anstrengungen unternommen werden, die Einnahmen aus der Miete über das zulässige Niveau zu erzielen: Staffelmiete, ungerechtfertigte Mieterhöhungsverlangen ohne Berücksichtigung des Berliner Mietspiegels, Scheinuntervermietungen von einzelnen möblierten Zimmern (beworben auf Onlineportalen).

Gleichzeitig wird die Verantwortung zur Instandsetzung des Hauses stark vernachlässigt. Aus den bisherigen Erfahrungen mit dem Vermieter ist das Bestreben seitens des Vermieters, das Haus in einzelne Wohnungen aufzuteilen, wenn nicht bereits erfolgt, nicht auszuschließen. Unser Haus liegt in einem Milieuschutzgebiet.

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