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BGH stärkt Mieter:innen: Auch berechtigter Eigenbedarf führt nicht automatisch zum Wohnungsverlust
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht automatisch wirksam ist – selbst dann nicht, wenn der Eigenbedarf tatsächlich besteht und zugunsten der Tochter eines Eigentümers geltend gemacht wird. In dem entschiedenen Fall scheiterte die Kündigung an der gesetzlichen Kündigungssperrfrist nach der Umwandlung in Wohnungseigentum.
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