Schon seit 2021 ist die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts für gemeinwohlorientierte Dritte in sozialen Erhaltungsgebieten durch ein Gerichtsurteil stark eingeschränkt. Um es in wieder zum gedachten Zweck – als Instrument des Schutzes von Mieter*innen vor Verdrängung – ausüben zu können, ist eine Änderung des Baugesetzbuches nötig. Wir haben ausgearbeitet, was zu tun ist.

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