
Eine aktuelle Blitzumfrage des Tagesspiegel zeigt ein bemerkenswert klares Stimmungsbild: 78 Prozent der Teilnehmenden sprechen sich dafür aus, dass Berlin wieder Geld für das kommunale Vorkaufsrecht bereitstellen sollte. Nur 18 Prozent meinen, die Mittel würden an anderer Stelle dringender gebraucht.
Die Umfrage ist zwar nicht repräsentativ. Sie zeigt aber deutlich, dass viele Berlinerinnen und Berliner den Schutz bezahlbaren Wohnraums als öffentliche Aufgabe verstehen – und bereit sind, dafür auch öffentliche Mittel einzusetzen.
Das Vorkaufsrecht ist ein wichtiges Instrument
Der unmittelbare Anlass der Umfrage war ein aktueller Bericht im Tagesspiegel-Newsletter „Checkpoint“ über das kommunale Vorkaufsrecht. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht dessen Anwendung im Jahr 2021 erheblich eingeschränkt hat, konnte Berlin das Instrument nur noch in wenigen Ausnahmefällen nutzen. Hinzu kommt, dass im aktuellen Doppelhaushalt keine Mittel für den Ankauf entsprechender Häuser vorgesehen sind.
- Mehr dazu auf unserer Partner-Seite Baustelle Gemeinwohl: „Milieuschutz ohne anwendbares kommunales Vorkaufsrecht funktioniert nur mangelhaft“
Dabei zeigte das kommunale Vorkaufsrecht bis 2021, welches Potenzial öffentliche Eingriffe in den Immobilienmarkt haben können. Wenn Bezirke in den Verkauf von Mietshäusern eingreifen und diese an landeseigene oder gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen übergeben, lässt sich Spekulation beenden und langfristig bezahlbare Wohnungen werden gesichert. Abwendungsvereinbarungen haben in der Vergangenheit viele Häuser vor renditeorientierten Geschäftsmodellen geschützt. Dass dieses Instrument heute weitgehend brachliegt, ist deshalb ein wohnungspolitischer Rückschritt.
Ausgerechnet die am stärksten bedrohten Menschen werden nicht geschützt.
Für das Bündnis „Wohnungsnot stoppen“ wird an dieser Stelle jedoch auch die Grenze des bisherigen Instruments sichtbar. Viele der Häuser, deren Bewohnerinnen und Bewohner sich heute an unser Bündnis wenden, sind bereits vor Jahren in Eigentumswohnungen umgewandelt worden. Das klassische kommunale Vorkaufsrecht greift hier nicht und hätte auch noch nie angewendet werden können.
Gerade in diesen Häusern sind die Mieter*innen der Gefahr der Verdrängung am meisten ausgesetzt. Werden einzelne Wohnungen verkauft, folgen häufig Eigenbedarfskündigungen. Was früher ein zusammenhängendes Mietshaus war, wird Schritt für Schritt aufgelöst. Für die betroffenen Mieterinnen und Mieter bedeutet das oft jahrelange Unsicherheit und die Angst, ihre Wohnung zu verlieren.
Die Idee muss weitergedacht werden
Die breite Zustimmung zum kommunalen Vorkaufsrecht zeigt: Viele Menschen unterstützen grundsätzlich die Idee, dass die öffentliche Hand in den Wohnungsmarkt eingreifen kann, wenn dadurch bezahlbarer Wohnraum erhalten wird.
Diese Idee sollte jedoch nicht an der Haustür bereits umgewandelter Häuser enden.
Deshalb arbeitet das Bündnis „Wohnungsnot stoppen“ derzeit gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Genossenschaften, Banken, Verwaltung, Immobilienentwicklung und betroffenen Hausgemeinschaften an einem Konzept für ein Berliner Ankaufprogramm für umgewandelte Häuser und Wohnungen.
Ziel ist es, auch dort eine gemeinwohlorientierte Perspektive zu schaffen, wo heute Eigenbedarfskündigungen und Verdrängung drohen. Wohnungen sollen nicht erst dann geschützt werden, wenn ein ganzes Mietshaus verkauft wird. Sie müssen auch dann gesichert werden können, wenn einzelne Eigentumswohnungen nach und nach den Bewohnerinnen und Bewohnern entzogen werden.
Wohnraum ist öffentliche Infrastruktur
Die Diskussion um das kommunale Vorkaufsrecht zeigt vor allem eines: Viele Menschen sind bereit, öffentliche Investitionen in den Erhalt bezahlbaren Wohnraums mitzutragen.
Jetzt gilt es, die Instrumente weiterzuentwickeln. Denn der Schutz von Mieterinnen und Mietern muss sich an den heutigen Formen der Verdrängung orientieren. Dort, wo Eigenbedarfskündigungen zur größten Bedrohung geworden sind, braucht es auch neue Antworten.